In dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Weider Germany GmbH gegen deren ehemaligen Fotografen Udo Mölzer ist heute am Landgericht Hamburg eine Entscheidung verkündet worden ( Body-Xtreme berichtete zuvor ), nachdem sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten.
Demnach wird die einstweilige Verfügung, die die Firma Weider zuvor erwirken konnte, aufgehoben, ebenso sind alle Kosten des Rechtsstreit von Weider zu zahlen.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Danach steht der Firma Weider die Möglichkeit offen binnen eines Monats Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg einzulegen.
Die Entscheidung wird erst nach Ablauf dieser Monatsfrist rechtskräftig, sofern nicht zuvor Berufung eingelegt wird.
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