Urteil: Bodystore darf nicht mehr bodystore.de nutzen | Body-Xtreme 

Donnerstag, 13 03 2014

Urteil: Bodystore darf nicht mehr bodystore.de nutzen

Entscheidung vor dem Landgericht München I

Der Onlineshop Bodystore.de aus Schweden wirbt zur Zeit im Internet damit, dass man das Logo ändert und deshalb statt "Bodystore" zukünftig in Deutschland unter dem Namen "Gymsector" auftritt.

Nach Recherchen von Body-Xtreme erfolgt diese Änderung aber nicht ganz freiwillig, sondern resultiert aus einem rechtsstreit zwischen Gymgrossisten Sweden AB und Anton Schmitter, der im Ruhrgebiet mehrere Läden betreibt, die seit Jahren den Namen "Body-Store" tragen.

Unter der gleichnamigen .de Domain betrieb "Tony" auch seit Jahren einen Onlinehandeln. Diese nahm Gymgrossisten zum Anlass und ließ Ihn am 11.06.2012 abmahnen. Da man sich nicht einig wurde ging die Sache nun vor Gericht.

In der Entscheidung vom 04.02.2014 des Landgericht München I Az. 33 O 19825/12 urteilte das Kammergericht nun unter anderem, dass Herr Schmitter ein sogenanntes Prioritätsrecht hinsichtlich den Unternehmenskennzeichen geltend machen konnte, d.h. das Gericht geht davon aus, dass "Tony" den Namen "Body-Store" schon nutze, bevor Gymgrossisten hier in Deutschland unter der Bezeichnung "Bodystore.de" tätig wurden.

Da beide Domains nur der Bindestrich unterscheidet, besteht erhebliche Verwechslungsgefahr.

Gymgrossisten wird nach der Entscheidung "verurteillt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhägenenden Ordnungsgeldes bis zum 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsfphrer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Widerklägers [Herrn Anton Schmitter, Anm.] die geschäftliche Bezeichznung "bodystore.de" in der Bundesrepublik Deutschland zur Kennzeichnung eines Versandhandels/Onlineshops zu benutzen, bei dem Waren und/oder Dienstleistungen im Bereich der Sporternährung, -geräte, -bekleidung und kosmetischer Produkte für Sportler beworben, angeboten und/oder vermarktet werden..."

Es ist noch unklar, ob Rechtsmittel eingelegt wurden.

[UPDATE 14.03.2014] Wir erhielten heute die Nachricht, dass Berufung zum OLG München eingelegt wurde. damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig[/update]


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