Brexit - Folgen für englische Händler wie Myprotein? | Body-Xtreme 

Samstag, 25 06 2016

Brexit - Folgen für englische Händler wie Myprotein?

Mögliche Auswirkungen nach dem Referendum

Eigentlich mag der Alltag im Bodybuilding von politischen Folgen wenig tangiert sein: Die Hantel wird durch Politik nicht schwerer oder leichter, der Kalorienbedarf bleibt unverändert... In einem Aspekt dürften möglicherweise aber auch Sportler hierzulande Folgen des britischen Referendums zum Ausstieg aus der EU erfahren:

Zum Beispiel, wenn man seine Supplements in der Regel bei einem englischen Anbieter einkauft. So hat der Anbieter des nach eigenen Angaben "#1 Whey Protein im Europa" MyProtein seinen Sitz in England. MyProtein sicherte sich durch ein umfangreiches Sortiment und knackig kalkulierte Preise nicht unerhebliche Marktanteile in Deutschland.

Gerade der Handel steht nach Ansicht von Finanzexperten vor einer aktuell noch ungewissen Zukunft. Denn ein Austritt aus der EU könnte den Verlust von freien Handelsprivilegien bedeuten, wie sie die EU Mitgliedsstaaten untereinander genießen. Es müssen im Handel zwischen den EU Mitgliedsstaaten keine Zollrichtlinien beachtet werden, wodurch man zum Beispiel bei einem englischen Onlineshop bestellen konnte und bisweilen nach 48h bereits sein Paket an die Tür bekam.

Wird Großbritanien ein sog. Drittstaat nach § 2 Abs. 8 Außenwirtschaftsgesetz könnte es zu einem Mehraufwand wie Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer kommen, womit auch höhere Preise und längere Lieferzeiten einhergehen. Wer schonmal etwas in China - einem klassischen Drittstaat - bestellt hat, bekommt in der Regel zunächst einen Benachrichtigungsschein vom Zoll. Dann muss eine Zolldienststelle angesteuert, die Ware deklariert und ggf. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer durch den in Empfang nehmenden Kunden entrichtet werden. Erst danach bekommt man seine Ware ausgehändigt.

Sollte es dazu kommen, wird bei der aktuellen Konkurrenzsituation das Angebot für den Endkunden deutlich unattraktiver, wenn dieser bei der Bestellung in England dann hierzulande die Zollabwicklung selbst vornehmen muss.

Möglich wäre auch die Gründung einer Zweigniederlassung des britischen Händlers in einem EU-Staat wie zb. Deutschland; die britische Firma liefert dann von der Insel dorthin, der Versand und die gesammte Abrechnung für Besteller innerhalb der EU erfolgt dann über die EU-Zweigniederlassung. Da mehr Aufwand seitens des Händlers sowie möglicherweise höhere Kosten anfallen, die durch die Umlagerung, Buchhaltung und Verzollung entstehen, könnte sich dies auf den Ertrag bzw. die Preise auswirken.

Die Zweigniederlassung könnte natürlich auch in einem EU-Staat selbst produzieren und damit Zoll und Umlagerungskosten vermeiden. Durch von Großbritannien getrennte Produktionsstätten könnten aber auch wiederum höhere Kosten entstehen, da Mengenrabatte so schlechter unternehmerisch nutzbar werden.

Man könnte den Vertrieb auch vermehrt auf Wiederverkäufer verlagern, wie MyProtein auch im Sortiment diverse Shops zu finden ist. Die Wiederverkäufer würden die Einfuhr dann selbst vornehmen und der Kunde aus Deutschland würde bei einem hiesigen Shop gar keine Unterschiede feststellen, es sei denn, dass Mehrkosten für die Einfuhr auf die Preise umzulegen wären.

Dass die Briten über ein Abkommen Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) werden, wie zb. Norwegen, bleibt fragwürdig. Norwegen muss Gelder an die EU zahlen und bekommt Gesetze aus Brüssel vorgegeben, ohne jedoch selbst an deren Entstehung mitwirken zu können. Ob sich die Briten zu einer solchen auch als "Faxdemokratie" bezeichneten Partnerschaft hinreißen lassen, ist zweifelhaft, würden dadurch doch die Vorteile der Brexit-Befürworter (keine Gelder an die EU und volle Unabhängigkeit in der Gesetzgebung) entzaubert.

Sollte ein entsprechendes Abkommen zu Stande kommen, ist aber auch nicht auszuschließen, dass die Situation für den Handel unverändert bleibt.

Ob das Brexit Votum ein Ausschlag dafür war, dass MyProtein im Zuge dessen eine Rabattaktion von biszu 80% aufgelegt habe, ist nicht ergründlich, ein zeitlicher Zusammenhang drängt sich zumindest auf.

Da die Briten bislang noch keinen offiziellen Antrag bei der EU auf Austritt gestellt haben, bleibt die Situation zumindest aktuell noch unverändert.


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