Ein Taxifahrer aus Hagen hat sich die Mitgliedschaft in ein Studio erklagt. Das Studio hatte ihm zuvor den Mitgliedsantrag unter Verweis auf eine angebliche "Frauenquote" verwehrt. Erst wenn sich mehr Frauen im Studio angemeldet hätten, könne auch er Mitglied werden.
Der Mann zog vors Amtsgericht Hagen und sorgte für eines der ersten zivilrechtlichen Urteile auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Mittlerweile hat er seinen Mitgliedsantrag erhalten. Außerdem erstritt er sich noch ?50 Schadensersatz.
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