HARD BODY RADIO - Strafbares Doping | Body-Xtreme 

Mittwoch, 12 11 2014

HARD BODY RADIO - Strafbares Doping

Strafbarkeit soll auf biszu 10 Jahre verschärft werden - Sportverbände gescheitert?

Die Tage häufen sich die Meldungen zu einer geplanten Gesetzesnovelle, wonach Doping im Sport mit Freiheitsstrafen von biszu 10 Jahren beahndet werden soll. Bisher regelt der sog. §95 Arneimittelgesetz (AMG):

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet."

Dabei steht auch der Besitz "nicht geringer Mengen" bereits unter Strafe. Was als "nicht geringe Menge" zu bezeichnen ist, regelt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung. Dabei wird der ein oder andere durchaus überrascht sein, dass je nach Wirkstoff bereits eine einzelne Ampulle die dort als "nicht gering" bezeichneten Mengen übersteigt.

Mit der Verschärfung des Strafmaßes möchte der Gesetzgeber insbesondere "Dopingärzten" und Hintermännern ans Leder, die die Gesundheit einer Vielzahl von Sportlern gefährden, wobei strafverschärfend hinzu treten soll, wenn der Sportler minderjährig ist.

Da die Sportverbände in der Regel einhellig gegen Doping sind und entsprechende Sanktionen in Ihren Reglements wie Wettkampfsperren oder Strafzahlungen vorsehen, scheint dies zur Bekämpfung des Problems nicht wirksam zu sein.

In der aktuellen Ausgabe unserer Radiosendung sprechen wir über die Auswirkungen des neuen Gesetzes und ob eine Erhöhung des Strafmaßes tatsächlich eine Abschreckung darstellt.

Laut Auskunft eines Anwalts, der bereits mehrfach in Dopingverfahren Mandanten vertrat, scheint die Schwelle zur Strafbarkeit vielen Sportlern gar nicht bekannt zu sein, weshalb sich jeder, der verbotenerweise zu dem ein oder anderen Mittel greift auch neben den gesundheitlichen insbesondere der strafbaren Folgen sein sollte.

In Schweden ist die Rechtslage bereits so, dass man dort bereits mit einer polizeilichen Kontrolle rechnen muss, wenn man bereits als Bodybuilder erkennbar ist und dort - auch gegen den Willen - eine Blutuntersuchung zum Nachweis von Dopingmitteln durchgeführt werden kann. Prominentes Beispiel dafür ist IFBB Pro Toney Freeman, der 2010 dort in Gewahrsam genommen wurde.

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Rechtliche Ausführungen im Artikel sowie der Sendung sind unverbindlich und sollen insbesondere keine Rechtsberatung darstellen, weshalb sich jeder, der sich seiner rechtlichen Situation im Unklaren ist, an einen Anwalt seines Vertrauens wenden sollte.


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