BRO WARS - Youtuber und die Ritter des Rechts | Body-Xtreme 

Freitag, 29 04 2016

BRO WARS - Youtuber und die Ritter des Rechts

Abmahnungen in der YouTuber Szene

Nachdem die YouTube die Bodybuilding Szene durcheinander wirbelten, wie die letzte FIBO zeigte, schrieben wie in Bro Wars Teil 1, wie ES funktioniert. Jedoch ist zur Zeit eine Erschütterung der Macht in den Kreisen der Bro´s zu vernehmen.

ES ist doof

Nachdem das Feld über die "Tutorials" rund die grundlegenden Dinge des Eisensports schon bedient ist, finden sich auf Facebook und auch auf YouTube mehr und mehr Leute, die ES nicht mögen und dies auch öffentlich kundtun. Dabei scheint nun ein Wettstreit entbrandt zu sein, wer ES denn so richtig in die Pfanne hauen kann. 

Wenn die "Follower" frohlocken, steigt der Mut, sich noch weiter aus dem Fenster zu legen. Kann man vielleicht Titel wie "Penispumpenverkäufer" möglicherweise durch Vorlage eines entsprechenden Verkaufsangebotes irgendwie belegen werden Aussagen wie "Ihr empfehlt den Leuten nur Dreck", "Eure Produkte enthalten nur Mist" problematisch.

ES ist ein Geschäft

Denn wie in Episode 1 bereits erklärt, können findige YouTuber auch gutes Geld machen und von Ihrer Tätigkeit auch leben. Wer sich in seinem Lebensunterhalt bzw. in seinem Geschäftsgebaren mit solchen Aussagen konfrontiert sieht, läuft Gefahr, dass die Leute vielleicht nicht mehr zu den eigenen Produkten greifen. Vielleicht ist auch ein Aspekt der, dass man den Erfolg eines anderen nicht auf dem eigenen Rücken realisiert sehen möchte.

Klar ist, die "Bro Hater" wären wahrscheinlich gänzlich unbekannt, wenn Sie nicht als Angriffsziel die allseits bekannten, aber nicht allseits beliebten Bro´s anvisieren könnten.

ES kann juristisch werden

Wo immer sich ein Geschäftsmann zu Unrecht behandelt fühlt, wird er - je nach Dauer und Intensität der seiner Meinung nach unrechten Behandlung - den Rat eines Anwalts suchen.

Hier tun sich mehrere Problemfälle auf. Zum einen können - juristisch betrachtet - zwei YouTuber die sich an eine ähnliche Zielgruppe wenden, sogenannte Mitbewerber sein. Die eigenen Aussagen sind damit nicht nur Meinungen, sondern möglicherweise Werbung - für sich selbst, seinen Channel, seine favorisierten Produkte.

Aussagen wir "ER erzählt auf seinen Channel nur Kacke, ich sag Euch wie es wirklich geht", können damit als herabsetzende Werbeaussagen unzulässig sein.

ES ist meine Meinung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Allerdings leitet das Grundgesetzt bereits ein mit dem Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Wer also im Internet jemanden als "Schwuchtel" bezeichnet, hat juristisch keine guten Karten, unabhängig von der sexuellen Orientierung der Person, an die sich seine Aussage richtet.
So werden schnell Aussagen, die sich an Dritte richten, die an sich die eigene Meinung widerspringeln, ein juristisches Nachspiel nach sich ziehen, insbesondere wenn diese geeignet sind, die Bro´s geschäftlich zu schädigen.
Der Jurist spricht hier von "Kreditgefährdung", wobei nicht der Kredit auf der Bank gemeint ist, sondern das Ansehen des Angesprochenen gegenüber Dritten.

ES sollte wahr sein

Wer also behauptet, dass jemand Anderes nur schlechte Produkte verkauft, der muss im Zweifelsfall den Nachweis liefern können. "Meine Kumpels haben das genommen und nix gemerkt" wird nicht ausreichen. Kann man seine Aussagen nicht zum Beispiel durch eine Laboruntersuchung belegen, hat man möglicherweise schlechte Karten

ES kann teuer werden

Wenn eine vermeintliche Rechtsverletzung vorliegt, wird der sich in seinem Recht Verletzte dann über seinen Anwalt eine sogenannte Abmahnung aussprechen lassen. Darin erklärt der Anwalt was jemand vermeintlich falsch gemacht hat. Die Abmahnung soll Gelegenheit bieten, das Unrecht einzusehen und ein kostenspieliges Gerichtsverfahren vermeiden - an sich also keine schlechte Sache, sodass der Gesetzgeber in einigen Bereichen sogar eine Abmahnung vor Anrufung eines Gerichts zwingend vorsieht.
Die Kosten des Anwalts werden bei der Abmahnung in der Regel als sogenannte Kostennote dem Empfänger auferlegt.
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sie nie auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich den Rat eines Anwalts suchen. Gleiches gilt für mögliche Rechtsverletzungen, die sich jemand vermeintlich ausgesetzt sieht, da Artikel im Internet, wie der hier vorliegende, den Gang zum Anwalt in keinen Fall ersetzen.


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