Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat darauf hingewiesen, dass Supplement mit dem Inhaltsstoff 1,3-Dimethylbutylamin, kurz DMBA, ab sofort nicht mehr in Deutschland verkauft werden dürfen.
In der europäischen Schnellwarnmeldung (RASFF) Nr. 2014.1339 vom 1. Oktober 2014 meldeten die Niederlande die Verwendung der Substanz 1,3-Dimethylbutylamin in einem aus Kanada stammenden Nahrungsergänzungsmittel.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
"Verbraucher in den Niederlanden meldeten im Oktober 2014 unerwünschte Wirkungen nach Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels. Sie klagten über Unruhe, Bewegungsdrang und erhöhte Fokussiertheit. Untersuchungen ergaben, dass sie ein aus Kanada stammendes Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zu sich genommen hatten. Dieses enthielt 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA), eine synthetisch hergestellte, stimulierende Substanz, die zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit eingenommen wird.[1]"
Uns liegt ein behördliches Schreiben zur Einsicht vor, nachdem Shops gemäß §39 II Nr. 3 LFGB der weitere Verkauf von Dedicated Unstoppable verboten wurde, wenn dies DMBA enthält.
Nach einer Untersuchung des Landeslabors Berlin/Brandenburg enthielt eine Probe Dedicated Unstoppable 21mg/g DMBA.
Bei Zuwiderhandlungen wird ein behördliches Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht.
DMBA ist bisher nicht als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln aufgetreten. Seine Wirkung und Sicherheit wurde laut den Autoren der o.g. Veröffentlichung nicht in klinischen Studien untersucht.
Dem BVL liegen derzeit keine Informationen vor, die dies widerlegen. Es ist aber aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit zu DMAA, außerdem auf der Grundlage zweier kleinerer Tierstudien aus den 1940er Jahren und nicht zuletzt anhand der Werbeaussagen im Internethandel anzunehmen, dass DMBA ebenfalls pharmakologische Wirkungen zeigt und dadurch mit entsprechenden Risiken behaftet ist.
Dies legen auch die unerwünschten Wirkungen nahe (Unruhe, Bewegungsdrang, erhöhte Fokus
siertheit), die nach Verwendung des oben erwähnten Nahrungsergänzungsmittels durch betroffene Verbraucher in den Niederlanden auftraten. Die Meldung dieser Wirkungen hatte in der Folge zu Nachforschungen und schließlich zu o.g. Schnellwarnmeldung geführt.
Ferner ist anzunehmen, dass die Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von DMBA durch Sportler zum Doping-Verdacht führt. Zu der fragwürdigen Behauptung, DMBA wäre pflanzlichen Ursprungs, wie sie in einschlägigen Kraftsportler-Foren im Internet und in den Werbeaussagen den Vertriebs auftauchen, leiten die Autoren o.g. Studie ab, dass mehrere Tonnen Tee notwendig wären, um die in einer Tagesdosis enthaltenen Menge DMBA zu gewinnen.
Es ist daher, auch angesichts der Preise, zu denen die genannt en Produkte verkauft werden, anzunehmen, dass DMBA [zumindest auch] kostengünstig vollsynthetisch hergestellt wird.[1]
[1] Quelle: Meldung des Bundesamt für Verbraucherschutz und und Lebensmittelsicherheit
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